Partner der Wirtschaft

Personaldienstleiter sind heute unverzichtbare Partner der Wirtschaft. Wenn Unternehmen – ganz gleich ob Handwerksbetrieb oder Großkonzern – Mitarbeiter benötigen, sind die Personaldienstleister gefordert, um das eigene Personal effektiv zu unterstützen: In nahezu allen Branchen, Berufen, Funktionen und Hirachieebenen, bis hin zur Führungsetage, kann Zeitarbeit eingesetzt werden. Durch die flexibel einsetzbaren Zeitarbeitnehmer können Unternehmen marktgerecht kalkulieren und ihre Aufträge termingerecht bearbeiten – ein klarer Wettbewerbsvorteil!

Muss Personal abgebaut werden, können durch Zeitarbeit Entlassungen vermieden werden – ein Imageschaden für das Unternehmen bleibt aus. Der Kundenbetrieb trägt kein Arbeitgeberrisiko, es entstehen weder Kosten- noch Zeit- oder Verwaltungsaufwand für die Personalsuche. Die Zeitarbeit als dauerhaftes Instrument der Personalplanung bietet unkomplizierte, individuelle und passgenaue Human-Ressources-Lösungen, von der Arbeitnehmerüberlassung über die Personalvermittlung bis hin zur Beratung. Wichtig ist: Die eigenen Anforderungen kennen, den richtigen Partner finden und die Zeitarbeitnehmer integrieren. Dann lassen sich Zeit und Geld sparen und Know-how gewinnen.

Den rechtlichen Rahmen für die Zeitarbeit bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Zeitarbeitnehmer befinden sich in einem festen Anstellungsverhältnis bei ihrem Personaldienstleister und erbringen ihre Arbeitsleistung im jeweiligen Einsatzbetrieb. Der IGZ-DGB-Tarifvertrag regelt die Eingruppierung, die Vergütung und eventuelle Zuschläge, die Arbeitszeit, den Urlaubsanspruch und z.B. das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im übrigen gilt das deutsche Arbeitsschutzgesetz selbstverständlich auch für Zeitarbeitnehmer.

Quelle: www.ig-zeitarbeit.de

Das sagen unsere Kunden:

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